Um Fürsorge- und Rechtspflichten nachzukommen, werden Abwesenheiten von Schüler*innen und Entschuldigungen systematisch am Scholl erfasst.
Ist eine Schülerin bzw. ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, so sind Eltern und Erziehungsberechtigte verpflichtet, dies dem Sekretariat unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung noch am selben Tag vor Unterrichtsbeginn des Kindes mitzuteilen. Diese Abwesenheitsmeldung stellt jedoch nur eine vorläufige Entschuldigung dar.
Wichtig: Ebenfalls ist mitzuteilen, wenn durch das Fehlen Klausuren / Klassenarbeiten versäumt werden!
Abwesenheit melden
Ab dem 5. Februar 2024 sollen alle Abwesenheitsmeldungen über Sdui erfolgen. Dies geht sehr schnell und einfach! Das Entschuldigungsformular wird künftig nicht mehr verwendet. Bitte rufen Sie nur in Ausnahmefällen in der Schule an.
Am einfachsten ist es, wenn Sie die Sdui-App für Ihr Smartphone verwenden. Sie finden HIER eine Anleitung, wie die Abwesenheitsmeldung mit der Sdui-App funktioniert.
Alternativ klicken Sie HIER um unser Sdui-Portal zu erreichen (Einloggen -> Mehr -> Abmeldungen).
Kind entschuldigen
Eine schriftliche Entschuldigung für den gesamten Zeitraum der Abwesenheit ist – soweit noch nicht erfolgt – in jedem Fall binnen dreier Tage (nicht Schultage) nachzureichen (Klassenlehrkraft bzw. Tutorin/Tutor bzw. Sekretariat). Die Nachreichfrist hierfür endet mit Ende des dritten Tags, der auf die vorläufige Entschuldigung folgt. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich das Fristende auf das Ende des folgenden Werktags.
Zur schriftlichen Entschuldigung muss ein von einem Elternteil bzw. Erziehungsberechtigten handschriftlich unterschriebenes Dokument vorgelegt werden. Eine per E-Mail oder Sdui verschickte digitale Version (Scan oder Foto der Original-Entschuldigung auf Papier) ist als Entschuldigung zulässig, wenn die Entschuldigungsfrist eingehalten wurde. Das Original auf Papier ist aus Gründen der notwendigen Archivierung in jedem Fall nachträglich abzugeben.
Sobald das Papier-Dokument eingegangen ist, werden die Schüler*innen im Tagebuch als entschuldigt vermerkt.
Geht die schriftliche Entschuldigung nicht fristgerecht ein, so wird die entsprechende Fehlzeit als unentschuldigt vermerkt.
Bei unentschuldigtem Fehlen in einer angekündigten Leistungsmessung (bspw. Klassenarbeit, GFS, Sport) muss diese mit 0 Notenpunkten / Note „6“ bewertet werden.
Erkranken minderjährige Schüler*innen im Verlauf des Vormittags so schwer, dass sie den Unterricht nicht mehr besuchen können, müssen sie sich in jedem Fall im Sekretariat abmelden, ehe der Heimweg angetreten wird. Die Schule darf keinesfalls ohne Abmeldung verlassen werden. Auch in diesem Fall muss eine schriftliche Entschuldigung fristgerecht abgegeben werden. Der „gelbe Zettel“, der den Schüler*innen mitgegeben wird, kann von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten unterschrieben und als schriftliche Entschuldigung verwendet werden.
Sie können hier die komplette Entschuldigungspraxis im Detail ansehen.
Kind beurlauben
Die Schulpflicht beinhaltet die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht. In besonderen Fällen können jedoch Schülerinnen und Schüler vom Unterricht befreit werden.
Grundsätzlich gilt: Die Erziehungsberechtigten oder auch die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen für die Unterrichtsbefreiung (rechtzeitig vorher) einen schriftlichen, formlosen Antrag zusammen mit einer formlosen schriftlichen Begründung bei der Klassenlehrkraft bzw. Tutorin/Tutor einreichen. Für eine Befreiung von mehr als zwei Unterrichtstagen muss der Antrag zusätzlich von der Schulleitung genehmigt werden.
Beurlaubungen für Brückentage oder Tage, die an Ferien anschließen, bedürfen der stets Zustimmung der Schulleitung.
Da Beurlaubungsanträge sehr individuell sind, gibt es dafür am Hans und Sophie Scholl-Gymnasium kein Beurlaubungsformular mehr.