Um Fürsorge- und Rechtspflichten nachzukommen, werden Abwesenheiten von Schüler*innen und Entschuldigungen systematisch am Scholl erfasst.
Ist eine Schülerin bzw. ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, so sind Eltern und Erziehungsberechtigte verpflichtet, dies dem Sekretariat unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung noch am selben Tag vor Unterrichtsbeginn des Kindes mitzuteilen.
Unsere offizielle Entschuldigungspraxis im Detail finden Sie hier.
Abwesenheit melden – automatische Entschuldigung
Die Abwesenheitsmeldung soll stets vor Unterrichtsbeginn über Sdui erfolgen! Dies geht sehr schnell und einfach! Bitte rufen Sie nur in Ausnahmefällen in der Schule an oder schicken eine Mail an die Schuladresse.
WICHTIG: Wenn Sie Ihr Kind mit Sdui als abwesend melden, ist es automatisch auch entschuldigt! (Änderung der Schulbesuchsverordnung vom Februar 2025).
Am einfachsten ist es, wenn Sie die Sdui-App für Ihr Smartphone verwenden. Sie finden HIER eine Anleitung, wie die Abwesenheitsmeldung mit der Sdui-App funktioniert.
Alternativ klicken Sie HIER um unser Sdui-Portal zu erreichen (Einloggen -> Mehr -> Abmeldungen).
Kind anderweitig entschuldigen – Entschuldigungsfrist
Eine schriftliche Entschuldigung ist nur noch dann nötig, wenn das Kind überhaupt nicht bzw. auf keinem gültigen Weg als abwesend gemeldet wurde, oder falls die Schulleitung auf schriftlichen Entschuldigungen besteht (bspw. bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung des Sdui-Elternzugangs).
Eine solche Entschuldigung muss spätestens am zweiten Tag der Abwesenheit vorgelegt werden.
Eine Nachricht über Sdui bzw. eine E-Mail an die jeweilige Klassenlehrkraft bzw. an die/den Tutor*in reicht hierfür aus. Lesen Sie hierzu auch die Entschuldigungspraxis im Detail.
Folgen fehlender Entschuldigung
Wird ein Kind von den Eltern nicht fristgerecht entschuldigt, so wird die entsprechende Fehlzeit als unentschuldigt vermerkt.
Bei unentschuldigtem Fehlen in einer angekündigten Leistungsmessung (bspw. Klassenarbeit, GFS, Sport) muss diese mit 0 Notenpunkten / Note „6“ bewertet werden.
Zur Erinnerung: Ein per Sdui abgemeldetes Kind ist immer entschuldigt.
Vorzeitiges Verlassen der Schule bei Krankheit
Erkranken minderjährige Schüler*innen im Verlauf des Vormittags so schwer, dass sie den Unterricht nicht mehr besuchen können, müssen sie sich in jedem Fall im Sekretariat abmelden, ehe der Heimweg angetreten wird. Die Schule darf keinesfalls ohne Abmeldung verlassen werden. Die Schüler*innen müssen sich zunächst UNBEDINGT bei einer Lehrkraft abmelden. Dabei wird ihnen ein „gelber Zettel“ ausgehändigt. Mit dem „gelben Zettel“ meldet sich das Kind dann im Sekretariat. Das Sekretariat kontaktiert die Eltern dann telefonisch. Wenn die Eltern mit dem Verlassen der Schule einverstanden sin, kann das Kind gehen und ist entschuldigt. Wenn die Eltern nicht erreicht werden, DARF das Kind die Schule NICHT verlassen und muss im Sanitätsraum bleiben oder in die Klasse zurückgehen.
Kind beurlauben
Die Schulpflicht beinhaltet die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht. In besonderen Fällen können jedoch Schülerinnen und Schüler vom Unterricht befreit werden.
Fall 1: Beurlaubung für Arztbesuch oder wegen Führerscheinprüfung
In diesen beiden Fällen können Eltern ihr Kind direkt in Sdui als abwesend melden und die entsprechende Kategorie anwählen. Das Kind ist in diesem Fall entschuldigt.
Alle andern Fälle: Die Erziehungsberechtigten oder auch die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen für die Unterrichtsbefreiung (rechtzeitig vorher) einen schriftlichen, formlosen Antrag zusammen mit einer formlosen schriftlichen Begründung bei der Klassenlehrkraft bzw. Tutorin/Tutor einreichen.
Für eine Befreiung von mehr als zwei Unterrichtstagen muss der Antrag zusätzlich von der Schulleitung genehmigt werden.
Beurlaubungen für Brückentage oder Tage, die an Ferien anschließen, bedürfen der stets Zustimmung der Schulleitung.
Da Beurlaubungsanträge sehr individuell sind, gibt es dafür am Hans und Sophie Scholl-Gymnasium kein Beurlaubungsformular mehr.
Verantwortung der Eltern
Durch die Änderung der Schulbesuchsordnung ist es sehr einfach geworden, ein Kind zu entschuldigen. Sie als Eltern begrüßen dies sicher ebenso wie wir.
Die schriftliche Entschuldigung, die bis Januar 2025 zwingend vorgeschrieben war, ist nur noch in Ausnahmefällen nötig.
Dadurch ist es aber auch einfacher geworden, zu betrügen. Sie als Eltern müssen unbedingt Sorge dafür tragen, dass ihr Kind KEINEN Zugang zu Ihrem Sdui-Account besitzt. Wenn Sie Verdacht schöpfen, Ihr Kind könnte einen Elternzugang missbräuchlich verwendet haben, ändern Sie umgehend Ihr Passwort. Sprechen Sie bitte auch vertrauensvoll die Klassenlehrkraft bzw. die Tutorin / den Tutor an.