Die Schulpflicht beinhaltet die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht. In besonderen Fällen können jedoch Schülerinnen und Schüler vom Unterricht befreit werden.
Grundsätzlich gilt: Die Erziehungsberechtigten oder auch die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen für die Unterrichtsbefreiung (rechtzeitig vorher) einen schriftlichen, formlosen Antrag zusammen mit einer formlosen schriftlichen Begründung bei der Klassen/Kursleitung einreichen. Für eine Befreiung von mehr als zwei Unterrichtstagen muss der Antrag zusätzlich von der Schulleitung genehmigt werden.
Da Beurlaubungsanträge sehr individuell sind, gibt es dafür am Hans und Sophie Scholl-Gymnasium kein Beurlaubungsformular mehr.