Die Achtklässler werden über die rechtlichen Folgen rund um Drogen aufgeklärt
Am 27. April fand in der Klasse 8d im Rahmen des Biologieunterrichts eine Videokonferenz zum Thema „Drogen-prävention“ statt: zwei Schulstunden lang klärte die Ulmer Polizistin Carina Fröhner-Bender die 23 Schülerinnen und Schüler rund um die rechtlichen Zusammenhänge der Drogenproblematik auf und beantwortete die Fragen der Jugendlichen.
Bild: (Genehmigter) Screenshot der Präventionsveranstaltung mit der Ulmer Polizisten Carina Fröhner-Bender.
Was sind Drogen? Welche Drogentypen lassen sich unterscheiden, welche sind legal, welche illegal? Welche Wirkung besitzen diese und welche Unterschiede gibt es dabei? Wie lässt es sich vermeiden mit illegalen Drogen in Kontakt zu kommen? Und: was sagt der Gesetzgeber und das Jugendschutzgesetz zu legalen und illegalen Drogen bzw. welche Konsequenzen drohen für Jugendliche und Erwachsene, wenn gegen die geltenden Bestimmungen verstoßen wird? Zu all diesen Fragen fand Frau Bender eindeutige und zum Teil ermahnende Antworten, die sie in einer Präsentation mit vielen Beispielen anschaulich verpackt hatte.
Ein Schwerpunkt bildete das Marihuana, eine Droge, die aus den getrockneten unbefruchteten weiblichen Blüten der Cannabispflanze gewonnen wird. In Videos erfuhren die Jugendlichen, wie es hergestellt wird, welche Wirkungen es auf den menschlichen Körper hat, wie gefährlich der Konsum sein kann und wie der illegale Handel damit meistens aussieht. Oftmals steht zu Beginn einer „Drogenkarriere“ demnach der Einstieg mit einer legalen Droge, deren Wirkung dann bald schon nicht mehr reicht und der Griff zu illegalen Drogen erfolgt – und damit nicht nur die Gesundheit auf dem Spiel steht, sondern gegen Recht und Gesetz verstoßen wird.
Am Ende der Videokonferenz konnten die Schülerinnen und Schüler in Form eines Quiz, in dem es um verschiedene Beispielsituationen rund um den Drogenkonsum ging, ihre neuen Erkenntnisse testen. Manche Fragen zielten auf eine persönliche Einschätzung ab: hier gab es dann doch zum Teil große Abweichungen in den Antworten innerhalb der Klasse: so war jedem klar, dass man für illegale Handlungen im Zusammenhang mit Drogen bestraft werden kann, sei es durch die Herstellung, den Besitz, den Konsum oder den Verkauf. Aber dass sogar die Vortäuschung des Verkaufs illegaler Drogen strafbar ist, hätten viele nicht gedacht.
Auch den anderen achten Klassen wurde im Laufe des Schuljahrs diese Präventionsveranstaltung angeboten.
Paul Ko, 8d PAG, FAG