Der Religionsunterricht ist am Hans und Sophie Scholl-Gymnasium ordentliches Lehrfach. Damit ist jeder Schüler grundsätzlich zur Teilnahme am Religionsunterricht seines Bekenntnisses verpflichtet.
Das Verfahren über die Abmeldung vom Religionsunterricht richtet sich nach § 100 SchG.
Die Erklärung über die Abmeldung vom Religionsunterricht und Wechsel in das Fach Ethik ist der Schulleitung schriftlich abzugeben. Ein Formular dafür erhalten Sie im Sekretariat.
Die Abmeldung vom Religionsunterricht muss spätestens zwei Wochen nach Beginn des Unterrichts des Schulhalbjahres erklärt werden, zu dem sie wirksam werden soll.